TÜV

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Folgende Probleme wurden gelöst:  

- Motorumbauten

Typ/Modell:
Käfer, Käfer Cabriolet, Karmann Ghia, Coupe, Cabriolet

Motoren, die in die jeweiligen Fahrzeuge eingebaut werden können:
Leistung
(kw)
Hubraum
(ccm)
Kennbuch-
stabe
251184D
271276E
291276F
291483L
321276AB,AR
321483H
341570AF
351570B
371570AD
371570AS

Bedingungen:
Fahrzeuge ab Fg.-Nr.4630938 (April 1962). Zulässig auch für ältere Fahrzeuge bei hydraulischer Bremsanlage mit den Abmessungen:
Trommelbremse - Durchmesser:
vorn und hinten: 230 mm
Bremsbackenbreite:
vorn: 40 mm
hinten: 30 mm
Motoren mit nicht bauartgenehmigter Heizung dürfen nur in Fahrzeuge bis Fg.-Nr. 5199979 eingebaut werden (Fahrzeuge ohne Hinweis auf Bauartgenehmigung für die Heizung auf dem Fabrikschild). Ab 29 kW (40 PS) Lenkungsdämpfer und Stabilisator vorn einbauen.
37 kW (50 PS) Motor:
Übersetzung Achsantrieb i=3,87 (31:8)
und 4. Gang i=0,93 (54:58) einbauen.
Achsantrieb i=4,12 (33:8) auch zulässig.
Gürtelreifen sind zu empfehlen.

aus Ratgeber / Änderungen an VW- und Audi-Fahrzeugen.

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- Gurte

Ab April 1970 müssen alle Fahrzeuge in Deutschland mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Fahrzeuge, die vor diesem Datum gebaut wurden, können mit Gurten nachgerüstet werden, müssen es aber nicht. Wenn Gurte allerdings eingebaut sind, müssen diese auch benutzt werden.

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- Neue TÜV-Regel ab 1.12.99

Ab dem 1. Dezember 99 treten die neuen Regel für die Hauptuntersuchung in Kraft.
Die wichtigsten Regeln in Stichpunkten:
  • Einhaltung der Fristen
    2 Monate überziehen kosten DM 30.
  • Datum der nächsten HU richtet sich nach der alten Plakette, nicht nach dem Datum der Prüfung.
  • Fahrzeuge über 3,5t müssen jährlich zur HU.
  • Nur noch 1 Monat zur Behebung von Mängeln.
  • Strengere Vorschriften für "geringe Mängel".
  • Aufbewahren des Prüfberichtes.
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